LG Wuppertal: Werbeflyer mit Bestellkarte muss vollständige Widerrufsbelehrung beinhalten
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Wuppertal (Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15) muss in einen Werbeprospekt mit Antwort-/Bestellkarte die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aufgenommen werden. Erstritten hat das Urteil die Wettbewerbszentrale in einem Musterverfahren zur Umsetzung der Verbraucherrechtelinie und führt dazu aus: Im konkreten Fall hatte die Beklagte einen mehrseitigen Werbeprospekt mit…