Livestream der Ferienwohnung mit Außenwebcam unzulässig (VG Schwerin)
In einem datenschutzrechtlich sehr lesenwerten Beschluss hat sich das Verwaltungsgericht Schwerin (Beschluss vom 18. Juni 2015 · Az. 6 B 1637/15 SN) mit der Videoüberwächung von öffentlichen Räumen mittels einer Webcam samt Livestreaming befasst. Der Eigentümer einer Ferienwohnung hatte zur Bewerbung des Objekts zwei Webcams im Außenbereich angebracht, inkl. permanentem Livestream ins Internet. Die Aufsichtsbehörde…