Offene WLAN-Hotspots: Bundesregierung schafft Störerhaftung ab
Anlässlich einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (vom 16. März 2016, Az. C-484/14) hat die Bundesregierung erfreulicherweise die Abschaffung der Störerhaftung für private und neben-gewerbliche Anbieter offener WLAN-Netze angekündigt. Die geplante Änderung des Telemediengesetzes soll bereits im Herbst 2016 in Kraft treten und im Wesentlichen das sog. Provider-Privileg deutlich ausweiten. Der EuGH-Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag…