LG Memmingen: Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufzeichnungen, Urteilsanmerkung in ZD
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Memmingen (Urteil vom 14.01.2016 – 22 O 1983/13) entschieden, dass die anlasslose dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Raums zur Aufklärung von Unfällen oder Sachbeschädigungen nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz zu vereinbaren ist und grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Für die Zeitschrift für Datenschutz (ZD) habe ich zu dem von RA…